Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle "Nationalmusée um Fëschmaart" ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.nationalmusee.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1.2 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

  • Auf die auf der Website angebotenen PDF-Bürodokumente sind nicht barrierefrei.
  • Keine Textalternative für Dokumente, die über den PDF-Dokumentenleser Issuu angeboten werden.
  • Keine textuelle Transkription, synchronisierte Untertitel, Audiodeskription für die auf der Website angebotenen Videos.
  • Gewisse fremdsprachige Elemente im Inhalt werden nicht gekennzeichnet.
  • Für einfache Karussells wurde das ARIA Carousel nicht implementiert.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen.

  • Das Cookie-Management-Banner von Tarteaucitron (Grund: externer Dienst).
  • Der YouTube-Videoplayer (Grund: externer Dienst).
  • Der Spotify-Audioplayer (Grund: externer Dienst).
  • Der PDF-Dokumentenleser Issuu (Grund: externer Dienst).
  • Die PDF-Bürodokumente "Inventare der Jahre 1940-1944" werden als Archiv betrachtet, sind nicht für die Erfüllung eines Verwaltungsvorgangs erforderlich und werden nicht aktualisiert.
  • Das Video "Arthur Unger, l'alchimiste à l'oeuvre" ist von der Zugänglichkeitspflicht ausgenommen, da es aus einer externen Quelle stammt, die nicht von der betreffenden Stelle finanziert oder entwickelt wurde und nicht unter ihrer Kontrolle steht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. Dezember 2023 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1.2 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Access42“ vorgenommenen Bewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International geschützt.